Kostenübernahme
Osteopathische Behandlungen werden mittlerweile von vielen gesetzlichen Kranken-kassen ganz oder anteilig erstattet. Durch meine Ausbildung und Verbandszugehörig-keit (ACON) erfülle ich die Voraussetzungen zur Erstattung durch die GKV. Je nach Krankenkasse benötigen sie allerding eine Empfehlung oder ein Rezept vom Arzt. Bitte erkundigen sie sich daher vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse, damit eine Kostenübernahme ohne Probleme erfolgen kann.
Die Abrechnung für privatversicherte Patienten (private Vollversicherung, private Zusatzversicherung, Beihilfe, PostbeamtenKK usw.) erfolgt, soweit Heilpraktiker-leistungen in ihrem Vertrag enthalten sind, nach der Gebührenordnung für Heil-praktiker (GebüH).
© Kathryn Konrad